300 Euro Kinderzulage, 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus, 154 Euro Grundzulage. "Riestern“ lohnt sich!
Die Finanzkrise scheint der Riester-Rente nicht geschadet zu haben. Mehr als 13,3 Mio. Personen haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen und die Vertragszahlen entwickeln sich weiter positiv. Auch die immer wieder geführten Diskussionen über die teilweise hohen Kosten einiger Anbieter scheinen sich nicht negativ auszuwirken, denn für die meisten Menschen lohnt sich „riestern“ wirklich. Seit Einführung der Riester-Rente in 2002 hat der Staat die Leistungen und Förderungen der Riester-Rente sukzessive verbessert.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Riester Förderung besteht aus einer Kombination von Zulagen und Steuervorteilen:
Zulagen:
Grundzulage - jährlich
Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage 154 Euro pro Vertrag. Es werden max. zwei Verträge pro Familie gefördert.
Kinderzulage - jährlich
Kinderzulagen werden nur für Zeiträume gezahlt, in denen der Erziehungsberechtigte das Kindergeld erhält. Für jedes vor 2008 geborene Kind sind das 185 Euro p.a. und für jedes ab dem 01.01.2008 geborene Kind sogar 300 Euro.
Berufsstarterbonus - einmalig
Für Personen bis zum Alter von 25 Jahren gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro.
Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe des Eigenbeitrags. Bei Erbringung des Mindesteigenbeitrags, wird die volle Zulage gezahlt. Wird der Mindesteigenbeitrag z.B. nur zur Hälfte erbracht, wird auch nur eine anteilige Zulage, in diesem Fall also auch nur die Hälfte, gewährt. Der erforderliche Mindesteigenbeitrag beträgt seit dem Jahr 2008 vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens und ist durch die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt.
Fördertabelle
Zulagenoptimiert oder steueroptimiert?
Bei der Ermittlung des Riester-Beitrags hat man die Möglichkeit einen zulagenoptimierten Beitrag zu zahlen oder einen steueroptimierten. Zulagenoptimierung bedeutet, dass nur der Beitrag geleistet wird, mit dem die maximale Zulage erreicht wird und nicht mehr. Steueroptimiert bedeutet, dass der Höchstbeitrag zur Ausnutzung der maximal abzugsfähigen Sonderausgaben gezahlt wird (2.100 Euro p.a.). Beispiel: bei einem Einkommen von 40.000 Euro beträgt der zulagenoptimierte Beitrag 1.600 p.a. (4 % des Einkommens), der steueroptimierte beträgt 2.100 Euro. Von diesem Jahresbeitrag sind die Zulagen abzuziehen und daraus ergibt sich der Monatsbeitrag.
- Zulagenvorteil: Die Sparleistung, die in den Riester-Vertrag erbracht wird, setzt sich also aus dem Eigenbeitrag und den vom Staat gewährten Zulagen zusammen. Bei hohem Zulagenanspruch – untere bis mittlere Einkommensklassen und Familien mit Kindern - ergibt sich eine hohe Zulagenförderung.
- Steuervorteil: Für die Riester-Beiträge können in der Einkommensteuererklärung Sonderausgaben in Höhe von max. 2.100 Euro geltend gemacht werden. So profitieren auch Beitragszahler mit höheren Einkommen und Eigenbeiträgen von der Riester-Förderung.
Durch die Kombination von Zulagen und Steuerförderung erreicht die Riester-Rente breite Bevölkerungsschichten. Untere und mittlere Einkommensklassen profitieren von der Zulagenförderung und können mit geringen Beiträgen besonders hohe Förderquoten erreichen. Einkommensstärkere Haushalte profitieren von der höheren Steuerförderung.
Förderbeispiel
Wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung?
Die Riester-Förderung und damit auch den „Wohn-Riester“ können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Dabei sind direkte und indirekte Förderberechtigte zu unterscheiden:
Direkt förderberechtigt sind z.B.
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
- Minijobber, wenn 4,9% des Lohnes für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung selbst eingezahlt wird
Detaillierte Überprüfung der Riester-Förderberechtigung mit dem Riester-Fördercheck.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der indirekten Förderberechtigung. Dies ermöglicht eine Sonderregelung für Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte direkt, also unmittelbar förderberechtigt, besteht für den anderen Ehegatten eine indirekte (mittelbare) Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Dies können u.a. verheiratete Hausfrauen oder Selbständige und Freiberufler sein. Sie können „mittelbar“ oder indirekt über den Ehegatten (vorausgesetzt dieser hat bereits einen Riester-Vertrag oder schließt parallel einen ab) die Zulagen beantragen.
"Riestern" lohnt sich. Der Kreis der Förderberechtigten wurde seit 2002 stetig erweitert und die Leistungen der Riester-Rente immer attraktiver. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Riester-Garantie, die alle eingezahlten Beiträge und Zulagen vor Verlusten schützt, sorgt für eine zusätzliche Sicherheit bei dieser privaten Altersvorsorge.
Entscheidungshilfen für die passende Riester-Rente:
Von Nicole Lüdtke
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