Rürup-Rente: 2010 hohe Steuerentlastung durch die Rürup Rente. Bis zu 28.000 Euro steuerlich absetzbar
Die Rürup-Rente ist die wichtige Grundversorgung für Selbständige und Freiberufler, die keine oder nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die Möglichkeit auch hohe Beitragssummen steuerlich geltend zu machen, sind ein wesentlicher Vorteil dieser ersten Schicht und insbesondere der Rürup-Rente. Die steuerliche Absetzbarkeit wird stufenweise angehoben und 2010 sind bereits 70 % der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben absetzbar.
Die wesentlichen Merkmale der Rürup-Rente
+ Die Rürup Rente ist staatlich gefördert
+ Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar
+ Verschiedene Anlageformen stehen zur Auswahl und bieten hohe Renditechancen
+ Flexible Beitragszahlung - auch Zuzahlungen und Einmalzahlungen sind möglich
+ Lebenslange Rentenzahlung (Leibrente) - Rentenbeginn frühestens ab 60. Lebensjahr (ab 2012 frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres)
+ Zusatzversicherungen sind möglich – z.B. für Hinterbliebenenabsicherung und Berufsunfähigkeit
- Kein Kapitalwahlrecht (nur Verrentung möglich) und keine Teilauszahlung möglich
- Keine Vererbbarkeit (nur über Zusatzabsicherung)
Großer Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Es gelten Höchstbeträge von jährlich 20.000 Euro für Alleinstehende und jährlich 40.000 Euro für Verheiratete.
Die vollen Höchstbeträge können ab 2025 in Anspruch genommen werden. In der aktuellen Übergangsphase werden die Beiträge zur Rürup-Rente schrittweise angehoben: 2010 werden 70 % des Höchstbetrags (20.000 / 40.000 Euro) als Sonderausgaben anerkannt, also 14.000 Euro, bzw. 28.000 Euro. In den folgenden Jahren steigt die Quote um jährlich 2 % an, bis 2025 100 % erreicht sind.
Auf Steuervorteil in der Ansparzeit folgt Steuerbelastung in der Rentenzeit
Mit der schrittweisen Anhebung der steuerlichen Förderung in der Ansparphase steigt gleichzeitig die schrittweise Besteuerung in der Rentenphase.
Es wird dabei das gleiche System wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet. Im Jahr 2005 (Einführung der Rürup-Rente) sind 50 Prozent der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 ist sowohl die gesetzliche als auch die Rürup-Rente voll steuerpflichtig.
Bei einem Rentenbeginn in 2010 sind damit 60 % der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Tipp: Die Rürup-Rente ist damit besonders für Sparer interessant, die kurz vor ihrem Rentenbeginn stehen. Der steuerfreie Teil des Beitrags (70 %) ist größer als der steuerpflichtige Teil der Rente (60 %).
Attraktive Renditen auch bei der Rürup Rente
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie lebenslange Rentenzahlung oder die Regelungen der Vererbbarkeit gelten für alle Rürup-Produkte. Darüber hinaus unterscheiden sich die Anlageformen in ihrer jeweiligen Anlagestrategie. Unterschiede bei Risiko, Rendite und Kosten haben großen Einfluss auf die Höhe der Rente.
Für die Rürup-Rente stehen folgende Anlageformen zur Verfügung
Klassische Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondssparplan
Britische Rentenversicherung
Welche Anlageform am besten zum eigenen Risikoprofil passt, lässt sich mit dem Rürup-Produktfinder herausfinden. Eine neutraler Vergleich aller Anlageformen auch individuell durch die jeweilige Laufzeit einstellbar.
Die Die Rürup-Rente ist als Basisvorsorge für Selbständige und Freiberufler gedacht, die gar nicht oder nur sehr wenig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs kann die persönliche Steuerlast erheblich reduziert werden. Verschiedene Anlageformen ermöglichen zudem eine Anpassung auf das persönliche Risikoprofil und machen die Rürup Rente auch unter Renditegesichtspunkten zu einer lohnenden Altersvorsorge.
Von: Nicole Lüdtke
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