Ursachen
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Schließlich wird jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor dem Beginn des Rentenalters berufs- oder sogar erwerbsunfähig. Zusätzlich verlagern sich die Ursachen für Berufsunfähigkeit.
Besonders hervorzuheben ist der rapide Anstieg von psychischen Störungen in den vergangenen zehn Jahren. Der Anteil des Rentenbezugs aufgrund psychischer Erkrankungen ist bei den Männern von von 18 % auf 30 %; bei den Frauen sogar von 29 % auf 41 % angestiegen.
Damit wird deutlich, dass die Absicherung der Berufsunfähigkeit eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt ist.
Private Absicherung
Versicherungsgesellschaften verwenden in ihren Bedingungen häufig unterschiedliche Definitionen für den Leistungsfall. Eine Definition die häufig verwendet wird lautet wie folgt:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die private Berufsunfkähigkeitsversicherung zahlt in der Regel, wenn nur noch höchstens 50 % der Arbeitszeit gearbeitet werden kann. Aber neben der Definition der Berufsunfähigkeit sind die Versicherungsbedingungen von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich und sollten genau geprüft werden. Auf was Sie dabei achten sollten finden Sie auch unter Versicherungsbedingungen.
Die exakte Definition der Erwerbsminderung mit Erläuterungen, Einschränkungen, Ausnahmen und Zusatzregelungen lässt sich ausführlich unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/ nachlesen.