Abstrakte Verweisung ist ausgeschlossen
Die abstrakte Verweisung sollte in den Bedingungen ausgeschlossen sein. Das bedeutet, dass der Versicherer nicht die Zahlung verweigern kann, wenn ein anderer Beruf noch ausübbar ist. Viele Versicherer gewährleisten das mittlerweile in ihren Bedingungen, eine Sicherstellung ist jedoch auf jeden Fall empfehlenswert.
Rückwirkende Anerkennung
Wenn man berufsunfähig ist, muss dies der Versicherung sofort gemeldet werden. Häufig warten die Versicherten jedoch erst die Rentenentscheidung der gesetzlichen Versicherungsträger ab oder erstatten erst Meldung, wenn das Krankengeld der Krankenversicherung ausläuft. Es gibt daher einige Versicherungen, die auch rückwirkend die Berufsunfähigkeit anerkennen und auch rückwirkend leisten (bis zu drei Jahre).
Zahlung ab 6 Monate Berufsunfähigkeit
Viele Versicherer fordern mehr als ein Jahr Berufsunfähigkeit bevor sie zahlen.
Zeitlich befristetes Anerkenntnis
Zeitlich befristete Anerkenntnisse des Leistungsfalls der Berufsunfähigkeit sind keine unübliche Versicherungsbedingung. In diesen Fällen ist es so, dass nach Ablauf der zeitlichen Befristung der Versicherte erneut den Beweis für die Berufsunfähigkeit erbringen muss, damit die Rentenzahlungen fortgesetzt werden. Es gibt Versicherer (Allianz), die ausdrücklich auf befristete Ankerkenntnisse verzichten. Sollten Sie unklare Formulierungen in den Bedingungen finden, so sollten Sie dies mit dem Anbieter oder Vermittler vor Vertragsschluss besprechen.
Arztanordnungsklausel
Einige Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass der Versicherte die Behandlungsvorschläge eines vom Versicherer ausgewählten Arztes anerkennen muss. Andernfalls wird die Leistung (Zahlung der BU-Rente) eingestellt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass diese Bedingung nicht im Vertrag vorkommt, ansonsten ist der Versicherte erheblich in seiner Entscheidungsfindung hinsichtlich von Behandlungsmethoden eingeschränkt.
Berufswechsel
Viele Versicherer verlangen eine unverzügliche Mitteilung beim Berufsfwechsel, andernfalls können im Fall der der Berufsunfähigkeit Leistungen eingeschränkt oder im schlimmsten Fall nicht erbracht werden. Einige Versicherer behalten sich auch vor, bei einem Wechsel des versicherten Berufes eine Nachprüfung durchzuführen (kann zu einer Erhöhung der Beiträge führen) oder sogar eine Kündigung des Vertrages auszusprechen, sollte in einen gefährlicheren Beruf gewechselt werden. Es gibt aber auch besonders kundenfreundliche Versicherungsgesellschaften, die in ihren Bedingungen festhalten, dass automatisch der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist.
Weltweiter Versicherungsschutz
Auch bei einem Aufenthalt im Ausland, sei es aus beruflichen Gründen oder im Urlaub, ist ein Berufsunfähigkeitsschutz wichtig. Achten Sie darauf, dass ein weltweiter Versicherungsschutz in den Bedingungen nicht ausgeschlossen ist.
Gesundheitsfragen
Häufig ergeben sich Streitigkeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung durch unklare oder fehlerhafte Angaben bei den Gesundheitsfragen. Die Angabe einer vollständigen Krankengeschichte sollte bei dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden. Dazu gehören die Namen der behandelnden Ärzte und Institutionen, die Diagnosen und Behandlungen. Versicherer haben ansonsten die Möglichkeit bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bis zu 10 Jahre von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Achten Sie allerdings auch darauf, dass der Versicherungsantrag keine zeitlich unbefristeten Fragen zu den Gesundheitsverhältnissen enthält. Dies ist nicht üblich und sollte daher nicht auftreten.