Die Direktversicherung ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt als Einzel oder Gruppenvertrag eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Beschäftigten ab. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner – der Arbeitnehmer ist Begünstigter und erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht.
Förderwege:
Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung)
Förderbetrag:
Arbeitnehmer können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen (2010 sind das 2.640 Euro). Zusätzlich können 1.800 Éuro steuerfrei (nicht sozialabgabenfrei) in Anspruch genommen werden, wenn nicht bereits eine pauschal versteuerte betriebliche Altersvorsorge besteht.
(Quelle: BMAS)
Merkmale der Direktversicherung:
- Die Direktversicherung ist im Rahmen der Riester-Rente förderfähig.
- Der Arbeitnehmer erhält frühestens mit dem 60. Lebensjahr - die Leistung ausgezahlt.
- Attraktive Vertragsgestaltungen über Rentenversicherung mit Garantiezins von derzeit 2,25 % möglich.
- Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Bei Arbeitgeberwechsel kann die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
- Die Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt werden. Wer sich selbstständig macht, kann den Versicherungsvertrag fortführen oder beitragsfrei stellen.
Besteuerung:
Die Rente aus der Direktversicherung ist voll nachgelagert steuerpflichtig.
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Pensionskassen verfolgen eine konservative Anlagestrategie, es steht eine sichere Rendite im Vordergrund.
Der Anspruch des Arbeitnehmers besteht nicht gegenüber dem Arbeitgeber - er besteht gegenüber der Pensionskasse. Bei einem Wechsel des Unternehmes kann der Arbeitnehmer die Betriebsrente mitnehmen und gegebenenfalls über den neuen Arbeitgeber fortführen.
Förderwege:
Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung)
Förderbetrag:
Arbeitnehmer können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) steuer- und sozialabgabenfrei in die Pensionskasse einzahlen (2010 sind das 2.640 Euro). Zusätzlich können 1.800 Éuro steuerfrei (nicht sozialabgabenfrei) in Anspruch genommen werden, wenn nicht bereits eine pauschal versteuerte betriebliche Altersvorsorge besteht.
(Quelle: BMAS)
Merkmale der Pensionskasse
- Zahlung einer lebenslangen Altersrente frühestens mit Ende des 60. Lebensjahres. Alternativ ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
- Bei Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente integriert werden.
- Integration einer Hinterbliebenenrente
- Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die Pensionkasse beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden auch eine private Weiterführung ist möglich.
Besteuerung:
Die Rente aus der Pensionskasse ist voll nachgelagert steuerpflicht.
Unterstützungskassen werden von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) finanziert. Sie führen die betriebliche Altersversorgung nach den Vorgaben der Trägerunternehmen für deren Arbeitnehmer durch. Es handelt sich somit um eine so genannte mittelbare Versorgungsform. Der Arbeitnehmer kann keinen Rechtsanspruch gegen die Unterstützungskasse geltend machen. Die Kasse handelt im Auftrag des Arbeitgebers. Der haftet für die Leistungen, wenn die Kassenmittel nicht ausreichen sollten.
Förderwege:
Arbeitgeberfinanzierung, Bruttoentgeltumwandlung
Förderbetrag:
Arbeitgeberbeiträge sind unbegrenzt steuerfrei und sozialabgabenfrei. Arbeitnehmerbeiträge durch Bruttoentgeltumwandlung sind unbegrenzt steuerfrei und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei. (2010 = 2.640 Euro).
(Quelle:BMAS)
Merkmale der Unterstützungskasse:
Besteuerung:
Leistungen einer Unterstützungskasse müssen im Alter voll versteuert werden. Dabei können unter Umständen bestimmte Freibeträge (Versorgungsfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag) in Abzug gebracht werden.
Seit 2002 gibt es mit dem Pensionsfonds einen weiteren Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung. Er verfolgt eine renditeorientierte Anlagestrategie und unterscheidet sich damit von den anderen Durchführungswegen. Zudem bietet er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Flexibilität als die anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Sie können - im Unterschied zu Versicherungen und Pensionskassen - ein größeres Risiko bei der Vermögensanlage eingehen. Aktienanteile von bis zu 100 % sind möglich. Eine höhrere Renditechance, birgt aber auch die Gefahr von Verlusten. Bei Ausbleiben der (Mindest-)Leistung haftet der Arbeitgeber, der deshalb auch Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit zahlen muss. Die Auszahlungen im Alter sind grundsätzlich nur als lebenslange monatliche Rente möglich. Bis zu 20 Prozent des Kapitals können jedoch auch in einer Summe zurückgezahlt werden.
Förderwege:
Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung)
Förderbetrag:
Arbeitnehmer können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen (2010 sind das 2.640 Euro). Zusätzlich können 1.800 Euro steuerfrei (nicht sozialabgabenfrei) in Anspruch genommen werden, wenn nicht bereits eine pauschal versteuerte betriebliche Altersvorsorge besteht.
(Quelle: BMAS)
Merkmale der Pensionsfonds:
- Lebenslange Rentenzahlungen, frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahre auszahlbar. Die Rente ist bis zum 70. Lebensjahr aufschiebbar.
- Hinterbliebenenversorgung zur Absicherung der Famlienangehörigen im Todesfall ist möglich.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb kann der Vertrag beim neuen Arbeitgeber oder privat weitergeführt werden.
- Hohe Renditechancen durch höheres Aktieninvestment. Eingezahlte Beiträge sind bei Rentenbeginn garantiert.
Besteuerung:
Die Renten aus dem Pensionsfonds müssen voll nachgelagert besteuert werden.
Eine Pensionszusage oder auch Direktzusage ist die Versorgungszusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, bei der der Arbeitnehmer durch die Pensionszusage einen unmittelbaren und direkten Anspruch gegen seinen Arbeitgeber erhält. Anders als bei allen anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge wird kein Dritter in die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeschaltet. Direktzusage bedeutet für den Arbeitgeber: Er trägt alle abgesicherten Risiken und die mit dem Kapitaldeckungsverfahren verbundenen Kapitalanlagerisiken.
Förderweg:
Arbeitgeberfinanzierung (Pensionsrückstellung).
Förderbetrag:
Arbeitgeberbeiträge sind unbegrenzt steuerfrei und sozialabgabenfrei. Arbeitnehmerbeiträge durch Bruttoentgeltumwandlung sind unbegrenzt steuerfrei und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei. (2010 = 2.640 Euro).
(Quelle:BMAS)
Merkmale der Pensionszusage:
- Bei Direktzusagen ist keine Förderung mit Riester-Zulagen möglich.
- Keine private Fortführung nach Ausscheiden aus dem Unternehmen
- Meist ist eine Hinterbliebenenrente vereinbart
Besteuerung:
Die Renten sind nachgelagert steuerpflichtig.