Die Direktversicherung ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt als Einzel oder Gruppenvertrag eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Beschäftigten ab. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner – der Arbeitnehmer ist Begünstigter und erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht.
Förderwege:
Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung)
Förderbetrag:
Arbeitnehmer können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen (2010 sind das 2.640 Euro). Zusätzlich können 1.800 Éuro steuerfrei (nicht sozialabgabenfrei) in Anspruch genommen werden, wenn nicht bereits eine pauschal versteuerte betriebliche Altersvorsorge besteht.
(Quelle: BMAS)
Merkmale der Direktversicherung:
- Die Direktversicherung ist im Rahmen der Riester-Rente förderfähig.
- Der Arbeitnehmer erhält frühestens mit dem 60. Lebensjahr - die Leistung ausgezahlt.
- Attraktive Vertragsgestaltungen über Rentenversicherung mit Garantiezins von derzeit 2,25 % möglich.
- Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Bei Arbeitgeberwechsel kann die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
- Die Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt werden. Wer sich selbstständig macht, kann den Versicherungsvertrag fortführen oder beitragsfrei stellen.
Besteuerung:
Die Rente aus der Direktversicherung ist voll nachgelagert steuerpflichtig.
Altersvorsorge Beiträge
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