Eine Pensionszusage oder auch Direktzusage ist die Versorgungszusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, bei der der Arbeitnehmer durch die Pensionszusage einen unmittelbaren und direkten Anspruch gegen seinen Arbeitgeber erhält. Anders als bei allen anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge wird kein Dritter in die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeschaltet. Direktzusage bedeutet für den Arbeitgeber: Er trägt alle abgesicherten Risiken und die mit dem Kapitaldeckungsverfahren verbundenen Kapitalanlagerisiken.
Förderweg:
Arbeitgeberfinanzierung (Pensionsrückstellung).
Förderbetrag:
Arbeitgeberbeiträge sind unbegrenzt steuerfrei und sozialabgabenfrei. Arbeitnehmerbeiträge durch Bruttoentgeltumwandlung sind unbegrenzt steuerfrei und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei. (2010 = 2.640 Euro).

(Quelle:BMAS)

Merkmale der Pensionszusage:

  • Bei Direktzusagen ist keine Förderung mit Riester-Zulagen möglich.
  • Keine private Fortführung nach Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Meist ist eine Hinterbliebenenrente vereinbart

Besteuerung:
Die Renten sind nachgelagert steuerpflichtig.

  • Riester-Rente?
  • Rürup-Rente?
  • Betriebliche Altersvorsorge?

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Altersvorsorge Beiträge

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