Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Pensionskassen verfolgen eine konservative Anlagestrategie, es steht eine sichere Rendite im Vordergrund.
Der Anspruch des Arbeitnehmers besteht nicht gegenüber dem Arbeitgeber - er besteht gegenüber der Pensionskasse. Bei einem Wechsel des Unternehmes kann der Arbeitnehmer die Betriebsrente mitnehmen und gegebenenfalls über den neuen Arbeitgeber fortführen.
Förderwege:
Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung)
Förderbetrag:
Arbeitnehmer können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) steuer- und sozialabgabenfrei in die Pensionskasse einzahlen (2010 sind das 2.640 Euro). Zusätzlich können 1.800 Éuro steuerfrei (nicht sozialabgabenfrei) in Anspruch genommen werden, wenn nicht bereits eine pauschal versteuerte betriebliche Altersvorsorge besteht.
(Quelle: BMAS)
Merkmale der Pensionskasse
- Zahlung einer lebenslangen Altersrente frühestens mit Ende des 60. Lebensjahres. Alternativ ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
- Bei Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente integriert werden.
- Integration einer Hinterbliebenenrente
- Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die Pensionkasse beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden auch eine private Weiterführung ist möglich.
Besteuerung:
Die Rente aus der Pensionskasse ist voll nachgelagert steuerpflicht.
Altersvorsorge Beiträge
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