Zweck einer Rentenversicherung ist die Zahlung einer lebenslangen, garantierten Rente (Leibrente). Die Besparung kann durch regelmäßige Beiträge, aber auch durch flexible Zuzahlungen oder Einmalzahlungen erfolgen.
Zum Rentenbeginn bieten die Verischerungen ein Kapitalwahlrecht an. Das bedeutet, der Versicherte kann bis kurz vor Rentenbeginn zwischen einer Einmalzahlung und einer lebenslangen Rentenzahlung wählen. Das ermöglicht dem Versicherten eine große Flexibiltät. Versicherungsprodukte sind dafür auch mit hohen Abschlusskosten versehen, die über die ersten Jahre verteilt sind. Diese Kosten wirken sich mindernd auf die Rendite aus. Gerade in jungen Jahren ist es daher genau zu überlegen, ob eine Versicherung das richtige Produkt ist, da ein Wechsel aufgrund der Kosten teuer werden kann.
Geeignet für:
Sicherheitsorientierte Sparer, zwischen 40 und 55 Jahre, die keine Schwankungen ihrer Altersvorsorge wünschen und bei Abschluss bereits eine garantierte Mindestrente zugesichert bekommen wollen.
