Wenn man förderberechtigt ist, dann ist Riester grundsätzlich lohnenswert. Neben der Grundzulage von 154 € jährlich, gibt es noch zusätzlich 185 € Kinderzulage (für vor 2008 geborene Kinder) und sogar 300 € jährlich für ab 2008 geborene Kinder.
Auch für Beitragszahler mit höheren Einkommen ist die Riester Rente interessant. Es können im Rahmen der Höchstgrenzen (2.100 Euro) Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Anhand der Förderbeispiele können Sie sich schnell einen Überblick über die Förderquoten unterschiedlicher Familienverhältnisse und Einkommensklassen machen. Auch für Geringverdiener kann sich Riester lohnen. Schon mit 5 Euro Sockelbeitrag kann ein Riester-Vertrag monatlich bespart werden.
- sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte
- nicht erwerbstätige Ehepartner von geförderten Ehepartnern
- Wehr- / Zivildienstleistende
- Beamte, Richter und Soldaten
- Kindererziehende während der Elternzeit
- geringfügig Beschäftigte, die den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen
- Pflichtversicherte Selbstständige (Handwerker, Landwirte, Hebammen, Lehrer, Publizisten, Künstler, Hausgewerbetreibende)
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten
- Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
- Behinderte in anerkannten Werkstätten
- Pflegepersonen
- Beschäftigte von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder geistlicher Genossenschaften und Diakonieen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden
- NEU: Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, die zusätzlich noch was fürs Alter ansparen wollen
- Auszubildende
Keine direkte Förderung erhalten:
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- freiwillig Rentenversicherte
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
- Personen mit Mini-Job (wenn nicht rentenvers.-pflichtig)
- Rentner/Pensionäre
- Schüler/Studenten
- Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
- nicht Erwerbstätige
Riester-Verträge werden über zwei Wege gefördert.
- Jährliche Zulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen)
- Steuervergünstigungen durch Sonderausgabenabzug
Zusätzlich gibt es noch den Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro einmalig für unter 25jährige.
Grundzulage
Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage 154 EUR pro Vertrag. Es werden max. zwei Verträge pro Familie gefördert.
Kinderzulage
Kinderzulagen werden nur für Zeiträume gezahlt, in denen die Familie (der Erziehungsberechtigte) das Kindergeld erhält. Für jedes vor 2008 geborene Kind sind das 185 EUR pa. und für jedes ab dem 01.01.2008 geborene sogar 300 EUR.
Zulagengrenzen
Für den Erhalt der Zulagen sind jährlich so genannte Sockelbeiträge aufzubringen (s. Tabelle). Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, ist jährlich ein Mindestbeitrag zu leisten. Dieser ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres und ist durch die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben in der Höhe begrenzt (2.100 EUR).
Bei Riester gibt es zwei Förderwege.
Steuervergünstigung
Um festzustellen, ob ein Förderberechtigter bzw. ein förderberechtigtes Ehepaar zusätzlich zu den Zulagen auch über Sonderausgabenabzüge gefördert wird, nimmt das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung einen sog. Günstigervergleich vor. Der Kunde gibt in der Anlage AV an, welche Beiträge er in den Altersvorsorgevertrag gezahlt hat.
Das Finanzamt ermittelt die Differenz zwischen der Zulage und der Steuerersparnis (gem. §10a EStG). Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, kommt die Differenz dem Kunden in seinem Einkommensteuerbescheid zu Gute."
Sie zahlen, wie bei einer privaten Rentenversicherung, eigene Beiträge ein. Zusätzlich zahlt der Staat „Beiträge “ für Sie und Ihre Kinder in Form von Zulagen auf Ihren Vertrag ein. Aus Ihren Beiträgen und den Zulagen wird Ihre Rentenversorgung errechnet. (Eigene Beiträge + Zulagen = Gesamtbeitrag)
Weiter fördert der Staat die Riester-Rente, indem Sie den Gesamtbeitrag dann noch in Ihrer Einkommensteuererklärung zu 100 % absetzen können – und das unabhängig von der Höhe Ihrer sonstigen Sonderausgaben. Ist der Steuervorteil größer als die gezahlte Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt gutgeschrieben.
Wenn nur ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der nicht förderfähige Ehepartner eine Zulage erhalten, wenn für ihn ein eigener Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Um die maximale Förderung (inklusive Steuervorteil) zu erreichen, können Beiträge bis zu 2.100 Euro (maximaler Sonderausgabenabzug) jährlich eingezahlt werden.
Beamte gelten grundsätzlich als unmittelbar förderfähig und können damit auch einen Riester-Vertrag abschließen und die staatliche Förderung beantragen. Der Abschluss eines riestergeförderten Vertrages im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist für Beamte allerdings ausgeschlossen. Zudem müssen Beamte der zuständigen Besoldungsstelle eine Einverständniserklärung zukommen lassen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, wird ein Zulagenantrag benötigt, der beim Versicherungsberater oder der Versicherung erhältlich ist und auch von dem zuständigen Versicherer an die Zulagenstelle (ZfA) weitergeleitet wird. Die ZfA ermittelt die Höhe der Zulagen und überweist diese an den Versicherer, der dann wiederrum die Zulagen dem jeweiligen Vertrag gutschreibt. Um das Verfahren zu vereinfachen, gibt es einen Dauerzulagenantrag, der nur einmal ausgefüllt werden muss."
Die steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug) erhält man über die Einkommensteuererklärung, in der die Beiträge und die Zulagen angegeben werden müssen.
Grundsätzlich ja. Die steuerliche Förderung ist jedoch auf bestimmte Höchstgrenzen beschränkt. So erhält man die volle Zulage bei Einzahlung eines Beitrags von 4 % des Bruttovorjahreseinkommens. Wer mehr zahlt erhält nicht mehr Zulagen. Der maximal förderfähige Beitrag ist auf 2.100 € (Sonderausgabenabzug) begrenzt.
Ja, Kinder erziehende Versicherte erhalten die Förderung in vollem Umfang während der Elternzeit (maximale Dauer: 3 Jahre), wenn der entsprechende Eigenbeitrag entrichtet wird.
Wenn Sie während der Beitragszahlungsphase ins Ausland umziehen, muss die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung kann auf Antrag zinslos gestundet werden, bis die Leistungsphase, also der Rentenbeginn, erreicht ist. Dann sind monatlich 15 % der Rente abgeführt werden, bis die erhaltene Förderung vollständig zurückgezahlt ist. Ziehen sie vorher zurück nach Deutschland, so wird die Rückforderung erlassen.
Auch für Menschen in reiferem Alter kann ein Riester-Vertrag sinnvoll sein. Sollte beispielsweise der Vorsorgebedarf für das Rentenalter noch nicht gedeckt sein, so ist Riester eine gute Möglichkeit mit Hilfe der Zulagen- und Steuerförderung den fehlenden Vorsorgebedarf zu minimieren. Abhängig Eintrittsalter sollte sollte das Riester-Produkt nicht zu risikoreich sein. Der Riester-Produktfinder hilft Ihnen bei der Wahl des geeigneten Produktes.
Die Eigenbeiträge und die Zulagen zur Riesterrente können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs (ab 2008: 2.100 Euro) jährlich in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung gutgeschrieben. Die Zulagen verbleiben im Vertrag (Günstigervergleich).
Während der Rentenauszahlungsphase wird die Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass sie mit ihrem dann geltenden persönlichen Steuersatz zu 100 Prozent zu versteuern ist.
Nein, nicht nur die Beiträge, auch die Zinsen und Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei. Durch die steuerliche Freistellung ergibt sich ein Zinseszinseffekt, der den Auszahlungsbetrag der Rente noch einmal erhöht.
2008 hat der Gesetzgeber das Eigenheimrentengesetz beschlossen, das im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Wohn-Riester“ genannt wird.
Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern.
Zusätzlich sind zwei neue Produkte auf den Markt gekommen:
- Riester Bausparvertrag
Bei Riester-Bausparverträgen wird die staatliche Förderung sowohl in der Anspar- als auch der Darlehensphase genutzt. - Riester-Darlehen
Bei Riester-Darlehen fließen die Zulagen direkt in die Tilgung des Kredits. Dadurch wird das Riester-Darlehen schneller getilgt als eine ungeförderte Hypothek. Besonders lohnenswert sind Angebote mit einer kurzen Laufzeit von zehn Jahren
Mehr Informationen>.
"Es gibt unterschiedliche förderfähige Riester-Produkte. Dazu zählen Banksparplan, Fondssparplan, Rentenversicherung klassisch und fondsgebunden. Mittlerweile gibt es auch riesterfähige Bausparverträge. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann die Riester-Förderung in Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen eingebunden werden.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Zertifizierung durch das BAFin. Damit soll sichergestellt werden, dass die Produkte dem Zweck der Altersvorsorge dienen."
Durch die staatlich festgelegten Kriterien der Produktgestaltung (z.B. Kapitalerhaltgarantie, Rentenbeginn) unterscheiden sich die Produkte kaum. Wichtig sind aber persönliche Kriterien wie Anlagementalität und Laufzeit des Vertrages. Die Produkte sind in ihrer Risiko, Rendite und Kostenausgestaltung sehr unterschiedlich. Die Auswahl des geeigneten Produktes ist daher sehr wichtig. Eine Übersicht und Entscheidungshilfe gibt Ihnen der Riester-Produktfinder.
Welche Anlage- oder Produktform am besten geeignet ist, hängt sehr von Ihrer persönlchen Anlagementalität und Ihrem Alter bei Abschluss des Vertrages ab. Alle Anlageformen unterscheiden sich in der Anlagestrategie, der Renditeerwartung, der Kosten und Provisionen. All das hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente. Daher ist es wichtig, die Produkte eingehend zu prüfen und die wesentlichen Unterschiede der Anlageformen zu kennen. Das lässt sich einfach und objektiv mit dem Produktfinder realisieren. Erst wenn Sie die Produktformen kennen und Präferenzen für ein oder auch mehrere Produktformen haben, ist die Erstellung eines Anbietervergleiches sinnvoll.
Sie haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, um das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag desselben oder eines anderen Anbieters zu übertragen. Sie können den laufenden Vertrag auch ruhen lassen, falls eine Kündigung und Auszahlung des Vertrages mit Verlusten verbunden ist.
Sie haben das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das bedeutet aber auch, dass die bis dahin erhaltene Förderung (d. h. Zulagen und Steuerersparnisse im Rahmen des Sonderausgabenabzugs) an den Staat zurückzuzahlen ist.
Kann ich während der Laufzeit also noch vor Rentenbeginn an das eingezahlte Geld kommen?
"Theoretisch ist das möglich, dafür müsste der Vertrag aufgelöst werden, die enthaltenenen Zulagen und Steuerersparnisse sind dann an den Staat zurückzuzahlen. Auch Verluste durch Kurschwankungen (je nach gewähltem Produkt) sind möglich. Eine Kündigung oder Auflösung sollte daher wohl überlegt sein.
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum – sog. "Wohn-Riester" – darf allerdings vorzeitig Geld entnommen werden, ohne dass der Riester-Vertrag aufgelöst werden muss. Ab 2009 gilt hier: Der entnommene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Zukünftig werden der Entnahmebetrag, die Tilgungsleistungen und auch die hierfür gewährten Zulagen auf einem gesonderten sog. "Wohnförderkonto" getrennt vom übrigen Vertragsguthaben erfasst."
Ein Zertifizierungskriterium bei Riester ist die lebenslange Rente die aus dem Vertrag gezahlt werden soll. Daher ist eine vollständige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn nicht möglich. Es können aber 30 % des Kapitals als Kapitalabfindung bei Rentenbeginn ausgezahlt werden. Sie sollten bei Abschluss des Vertrages darauf achten, dass dies in ihrem Vertrag auch vorgesehen ist.
Auch die Ehepartner von förderberechtigten Personen können die Riester-Vergünstigungen in Anspruch nehmen, selbst wenn sie nicht zum förderberchtigten Kreis, wie z.B. Selbstständige, zählen. Voraussetzung: Der förderberechtigte Ehepartner hat selbst ein Riester-Produkt abgeschlossen und in diesen Vertrag auch den Mindestsparanteil eingezahlt.
Die Kinderzulage je Kind wird einmal pro Familie gezahlt. Wenn beide Elternteile Riesterverträge abgeschlossen haben, erhält die Mutter die Kinderzulage, es sei denn, die Eltern beantragen eine anderweitige Verteilung.
Sie können bei Banken, Versicherungen, Versicherungsberatern- und vermittlern Beratung erhalten. Aufgrund der Unterschiede bei der Kosten- und Provisionsgestaltung der Produkte gibt es unterschiedliche Interessen je nach Beratungsinstitution. Eine objektive Beratung ist daher nicht immer gewährleistet. Es ist umso wichtiger, dass Sie sich vorher informieren und für sich erkennen, welches Produkt für Sie am ehesten in Frage kommt. Erst dann sollten Sie sich ein Vergleichsangebot von unterschiedlichen Anbietern erstellen lassen. Das sollte dann die Basis für Ihre Entscheidung sein. Eine Beratung empfiehlt sich bei einem unabhängigen Berater, der mehrere Gesellschaften im Angebot hat.
Verstirbt der Inhaber des Riestervertrages nach Rentenbeginn, so kann es bei Fonds- und Banksparplänen vererbt werden. Bei Rentenversicherungsverträgen gilt dies nur, wenn eine Zusatzvereinbarung zur Hinterbliebenenabsicherung vertraglich fixiert wurde. Häufig wird eine Rentengarantiezeit von 5 bis 20 Jahren vereinbart. Ist z.B. eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart und verstirbt der Inhaber der Versicherung vier Jahre nach Rentenbeginn, wird die Rente noch sechs Jahre an die Hinterbliebenen gezahlt. Wichtig ist aber die vertragliche Vereinbarung bei Rentenversicherungen, ansonsten verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft.
Verstirbt der Inhaber des Riestervertrages noch in der Ansparphase, so kann das bis dahin angesparte Guthaben vererbt werden, allerdings sind die bis dahin vom Staat gezahlten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Ausnahme: Das vorhandene Kapital wird vom nicht dauerhaft getrennt lebenden hinterbliebenen Ehepartner auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen
Grundsätzlich ist das möglich, wenn die Versicherung ein Modell anbietet, das zertifiziert ist. In der Regel werden aber neue Produkte angeboten und der Alt-Vertrag bleibt unberührt. Einer Entscheidung über die Umwandlung eines Alt-Vertrages in einen Riester-Vertrag sollte allerdings eine Beratung mit der Gesellschaft vorausgehen.
Auszahlung bei Rentenbeginn
Die Auszahlung beginnt grundsätzlich mit Eintritt in das Rentenalter, frühestens mit Vollendunge des 60. Lebensjahres. Ein späterer Auszahlungstermin kann vertraglich vereinbart werden.
Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, es kann auch eine Teilauszahlung von max. 30 % des angesparten Kapitals vereinbart werden.
Auszahlung während der Ansparphase
Auszahlungen während der Ansparphase werden als förderschädliche Verwendung bezeichnet. Soll der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden, müssen alle bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die eingezahlten Eigenbeiträge bleiben erhalten, es können jedoch Verluste durch Kursschwankungen aufgetreten sein (abhängig vom gewählten Produkt).
Wohnriester: Entnahme während der Ansparphase
Während der Ansparphase kann das eingezahlte Kapital ganz oder teilweise aus dem Riester Vertrag entnommen und für die Anschaffung einer selbtsgenutzten Immobilie verwendet werden. Eine Rückführung der entnommen Beträge ist nach der neuen Regelung nun nicht mehr notwendig. So ist die förderunschädliche Verwendung von Riester-Kapital für den Immobilienerwerb möglich. Das entnommene Kapitalt muss unmittelbar für den Erwerb der selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden.
WICHTIG: Die Entnahme aus einem bestehenden Riester-Vertrag ist nur dann möglich, wenn das Objekt nach dem 01.01.2008 angeschafft wurde oder noch angeschafft wird.
Die Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung, sind damit vollständig mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Sozialabgaben fallen im Alter nicht an. Leistungen werden z.B. nicht auf den Beitrag zur Krankenversicherung angerechnet.
Eine doppelte Förderung ist nicht möglich. Man muss sich entscheiden, ob die Förderung zusätzlich zur geförderten betrieblichen Altersvorsorge beansprucht werden soll oder ob ein zusätzlicher gefördertet privater Riester-Vertrag abgeschlossen werden soll. Dies sollte in der Gesamtbetrachtung der persönlichen Vorsorgesituation geschehen.
Versicherte, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, also in Deutschland nicht mehr voll steuerpflichtig sind, müssen ihre Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen. Die Rückzahlung kann jedoch zeitlich gestreckt erfolgen. Von der monatlichen Rente werden 15% einbehalten, bis die Förderungssumme vollständig zurückgezahlt worden ist.
In Riester-Verträge können zusätzliche Versorgungsbausteine zur Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und zur Hinterbliebenenversorgung integriert werden, ohne dass die staatliche Förderung gefährdet wird.
Die Absicherung des Berufs- oder Erwerbsunfahigkeitsrisikos darf max. 15 % des gesamten Beitrags betreffen.
Zu beachten ist, dass Zusatzbausteine bei gleichen Beiträgen zu Lasten der Altersrente gehen.