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Wohnriester
Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber das Eigenheimrentengesetz beschlossen, das im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Wohn-Riester“ genannt wird.
Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern.
Neue Anlageformen
Ende 2008 sind für die Inanspruchnahme der Förderung zwei weitere Produkte auf den Markt gekommen:
- Riester Bausparvertrag
Bei Riester-Bausparverträgen wird die staatliche Förderung sowohl in der Anspar- als auch der Darlehensphase genutzt. - Riester-Darlehen
Bei Riester-Darlehen fließen die Zulagen direkt in die Tilgung des Kredits. Dadurch wird das Riester-Darlehen schneller getilgt als eine ungeförderte Hypothek. Besonders lohnenswert sind Angebote mit einer kurzen Laufzeit von zehn Jahren.
Beide Produkte eignen sich, wenn ganz konkret die Absicht bezüglich des Baus oder Erwerb eines Eigenheims besteht.
Wohnriester mit bereits bestehenden Anlageformen
Wohn Riester ermöglicht Riestersparern ihr Vertragsguthaben (auch für Riester Renten, die vor 2008 abgeschlossen wurden) ganz oder teilweise zu entnehmen und für den Bau eines Eigenheims, den Erwerb einer selbstgenutzten Genossenschaftswohnung oder zur Tilgung von Immobilien Darlehen zu verwenden. Das entnommene Guthaben wird von Banken als Eigenkapital anerkannt. Egal also ob Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, jede Anlageform kann für das „Wohnriestern“ eingesetzt werden.
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Welche Anlageform eignet sich am besten?
Konkreter Erwerb oder Bau einer Immobilie liegt vor:
Sollten Sie konkrete Absichten zum Bau oder Erwerb einer Immobilie haben, dann könnten ein Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Darlehen in Betracht kommen.
Riester-Bausparverträge lohnen sich wegen der z.Zt. anhaltend niedrigen Guthabenzinsen nur, wenn tatsächlich gebaut oder Wohneigentum gekauft wird und der Darlehensvertrag in Anspruch genommen wird – und Baugeld bis dahin nicht noch günstiger wird.
Riester-Darlehen haben den Vorteil, dass hier die Förderung als Sondertilgung direkt in den Vertrag fließt. Dadurch wird das Riester-Darlehen schneller getilgt als eine ungeförderte Hypothek. Besonders lohnenswert sind Angebote mit einer kurzen Laufzeit von zehn Jahren.
Kein konkreter Erwerb oder Bau einer Immobilie absehbar:
Für diese Fälle eignen sich nach wie vor die gängigen Riester-Sparformen.
Riester-Banksparplan
Riester-Klassische Rentenversicherung
Riester-Fondsgebundene Rentenversicherung
Riester-Fondssparplan
Es ist möglich bis zu 100% des angesparten Kapitals für eine der zulässigen wohnwirtschaftlichen Maßnahmen zu verwenden.
Erwerb oder Bau geplant, aber noch nicht konkret:
Am besten geeignet für eine Entnahme von riestergefördertem Eigentum ist der Riester-Banksparplan. Es treten auch während der Laufzeit keine Schwankungen auf, der Abschluss ist i.d.R. nur mit geringen Gebühren versehen, eine vorzeitige Entnahme daher unproblematisch.
Bei den fondsgebundenen Produkten ist zu beachten, dass während der Vertragslaufzeit Schwankungen auftreten können, so dass auch weniger als das bis dahin eingezahlte Kapital zur Verfügung steht. Die Beitragsgarantie greift erst bei Rentenbeginn. Sollten Sie also einen riestergeförderten Erwerb einer Immobilie in Erwägung ziehen, so eignen sich fondsbasierte Sparformen weniger.
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Für welche Wohnimmobilien kann der Wohn-Riester eingesetzt werden?
Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass der Anleger das auf seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen kann, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung
- einer Wohnung in einem eigenen Haus oder
- einer eigenen Eigentumswohnung oder
- einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft
oder
- eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts
- zu verwenden.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird und nach dem 31. Dezember 2007 hergestellt oder angeschafft wurde.
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Wie funktioniert Wohn-Riester?
Wie bei den klassischen Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, so gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Vereinfacht ausgedrückt wird das Sparkonto durch die Immobilie ersetzt.
Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ – dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um zwei Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf den konkreten Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern nur auf die vom Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das heißt: Beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen aus dem mietfreien Wohnen mehr „wert“ sind als bei Inanspruchnahme der Förderung vorhergesehen wurde.
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Welche Regelungen zum „Wohn-Riester“ wurden eingeführt?
Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Außerdem können künftig auch Tilgungsleistungen steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde. Die Regelungen zum „Wohn-Riester“ betreffen folgende Teilbereiche:
- Erwerb oder Bau: Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
- Tilgung: Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
- Genossenschaftsanteile: Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
- Entschuldung: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.
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Welche Förderbedingungen gibt es für „Wohn-Riester“?
Die neue Wohn-Riester-Regelung kann nur für die Neuanschaffung einer selbst genutzten Wohnung eingesetzt werden bzw. zur kompletten Entschuldung einer bestehenden selbst genutzten Immobilie zu Rentenbeginn. Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen gehören nicht zu den förderungfähigen Maßnahmen. Bedingung für die so genannte Eigenheimrente ist zudem, dass der Riester-Geförderte die Immobilie auch bzw. gerade im Rentenalter selbst bewohnt.
Wird die Immobilie vor Rentenbeginn wieder verkauft, muss das auf dem Wohnförderkonto verbuchte Kapital nachversteuert werden. Einzige Ausnahme: Der Verkaufserlös wird in eine neue selbst genutzte Wohnung investiert. Oder der Riester-Geförderte zahlt den Restbetrag von seinem Wohnförderkonto auf einen anderen Riester-Vertrag ein.
Falls der Riester-Sparer verstirbt und seine Ehefrau in der selbst genutzten Immobilie wohnen bleibt, führt sie das Wohnförderkonto unverändert fort.
Wird die Wohnung infolge eines beruflichen Umzugs des Riester-Sparers nur zeitweise nicht mehr selbst genutzt, kann sie – entgeltlich oder unentgeltlich – vermietet werden, ohne dass der Wohnriester-Vertrag förderschädlich beendet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die Überlassung der Wohnung von vorn herein zeitlich befristet wird, der Riester-Sparer die spätere Wiederaufnahme der Selbstnutzung beabsichtigt und er auch spätestens mit 67 wieder dort einzieht. Ansonsten gelten bei Vermietung die gleichen Regeln wie beim Verkauf: Das gilt als förderschädlicher Abbruch des Vertrags.
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Bei wem kann ich einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?
Neben den bisherigen Anbietern von Riester-Produkten, wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können künftig auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte Anlageprodukte auf den Markt bringen.
(Quelle: Bundesministerium für Finanzen)
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Welche Riester Form kommt für mich in Frage?
Ist ein "Wohnriester" oder eine Riester-Sparform für mich die richtige Entscheidung? Wie kann ich am sinnvollsten die Förderung für mich beanspruchen. Lassen Sie sich einen Vergleich erstellen und geben Sie als Anmerkung: "Wohnriester?" an. Sie erhalten einen unverbindlichen Ratschlag.
Das können Sie erwarten
- Vergleich aus zahlreichen Riester Tarifen und Produkten von Versicherung bis Fondssparplan
- Bei welchem Tarif und Produkt Sie die höchste Rente erwarten können
- Unterschiede bei Bedingungen und Kosten
- Individuelles Angebot nach Ihren Wünschen
- Kostenlos und unverbindlich
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Stiftung Wartentest 09/2010: "Sicher ist: Die gesetzliche Rente allein wird später im Alter nicht ausreichen. Sicher ist auch: Riester-Verträge sind durch staatliche Zulagen, Steuervorteile und Garantien als Altersvorsorgeprodukt Spitze."
Stiftung Warentest 10/2009: "Die staatlich geförderte Riester-Rente eignet sich gut für den Aufbau einer Zusatzrente. Je nach Typ können sie für sich den optimalen Riestervertrag finden - zum Beispiel mit einer Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einem Bausparvertrag."
Focus Money 04/2009: "Garantiert und sicher" "Erst informieren, dann abschließen."
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