Was ist eine Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente oder auch Basis-Rente ist eine private Rentenversicherung, die eine lebenslange monatliche Rente (Leibrente) garantiert. Sie ist als Ergänzung der gesetzlichen Altersrente gedacht und insbesondere für Personen die keine oder nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Rente beziehen. Dafür wird sie steuerlich während der Einzahlungsphase gefördert.
Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente bietet eine Reihe von Vorteilen, z.B.:
- Lebenslange garantierte Rente, frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Steuerförderung
Bis zur Höchstgrenze von 20.000 EUR (verheiratete 40.000 EUR) im Jahr können die Beiträge schrittweise als Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. - Flexible Beitragszahlungen. Die Einzahlungen können in Form von regelmäßigen Sparraten oder auch Einmalzahlungen und Zuzahlungen erfolgen.
- Hartz IV sicher
Schutz vor Verwertung bei Arbeitslosigkeit. Es kann nicht gepfändet werden und ist vor dem Zugriff, bzw. der Anrechnung der Bundesagentur für Arbeit, den Sozialämtern und eventuellen Gläubigern geschützt. - Pfändungssicherheit
Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge, seit 31. März 2007 in Kraft, haben Unternehmer und Selbstständige eine Sorge weniger: Die Einkünfte, die der Altersvorsorge Selbstständiger dienen, fallen nicht mehr unter die Zwangsvollstreckung oder in die Insolvenzmasse. Bei Rentenansprüchen von Arbeitnehmern ist dies schon lange Gesetz. Das Existenzminimum der Selbstständigen im Alter ist dadurch gesichert.
Voraussetzung ist allerdings, dass das angesparte Kapital unwiderruflich für den Zweck der Altersvorsorge eingezahlt worden ist. Die Leistungen aus dem angesparten Kapital dürfen also erst mit dem Eintritt des Rentenalters oder im Fall der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Geschützt werden Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne oder die Rürup-Rente.
Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgebetrages ist strikt begrenzt. Nach dem Lebensalter gestaffelt, können jährlich bestimmte unpfändbare Rücklagen gebildet werden, z.B. in Höhe von € 2.000 bei einem 18-jährigen. Maximal ist ein Betrag von € 238.000 vor Pfändung geschützt.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Grundsätzlich kann sich die Rüruprente für jeden lohnen, der in Deutschland Steuern zahlt. Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen (20.000 Euro Ledige/40.000 Verheiratete) steuerlich absetzbar. Insbesondere für Freiberufler und andere Selbständige, die eine Eigenvorsorge für ihren Ruhestand treffen müssen ist die Rürup-Rente entwickelt worden. Für sie ist die Rürup-Rente praktisch das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung und eine steuerlich attraktive Form der Altersvorsorge.
Ist die Rürup-Rente für rentennahe Jahrgänge interessant?
Die steuerlichen Vorteile der Neuregelung können insbesondere Vorsorger gut nutzen, die kurz vor der Rente stehen. Auch Anleger die Kapital aus einer fälligen Anlage oder Lebensversicherung erhalten, können von den steuerlichen Vorteilen der Basisrente profitieren. Sie können wie jeder andere die steuerliche Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben nutzen und zusätzlich noch von dem im Vergleich dazu im Moment noch niedrigeren steuerpflichtigen Rentenanteil profitieren. Erfahrungsgemäß ist der Steuersatz im Rentenalter aufgrund des niedrigeren Einkommens zusätzlich noch geringer.
Beispiel: 2009 erhält ein Anleger mit 60 Jahren aus seiner Kapitallebensversicherung 100.000 Euro. Bis 2013 zahlt er davon jährlich 20.000 Euro in eine Rürup-Rente ein. 2009 kann er von seiner Einzahlung 68 Prozent absetzen, also 13.600 Euro. Der absetzbare Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozent. Hieraus folgt eine steuerliche Absetzbarkeit von 14.000 Euro in 2010, 14.400 Euro in 2011, 14.800 Euro in 2012 und 15.200 Euro in 2013 als Sonderausgaben. Ab 2014 erhält der Sparer seine Rürup-Rente, die dann einem Besteuerungsanteil von 68 Prozent unterliegt.
Wie funktioniert die Förderung bei der Rürup-Rente?
Wie wird bei der Rürup-Rente gefördert?
Mit der Rüruprente können Steuern gespart werden, indem die Beiträge, die in den Vertrag eingezahlt werden, steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können und damit steuermindernd auf das Einkommen wirken. Die Beiträge dürfen allerdings noch nicht vollständig, sondern aktuell nur anteilig, als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. In 2005, dem Jahr der Einführung dieser Regelung, waren 60% des gezahlten Beitrages von der Steuer absetzbar. Jedes Jahr erhöht sich die steuerliche Absetzbarkeit um 2%, im Jahr 2009 sind es schon 68 %, 2010 70 %. 2025 sind dann die gesamten, gezahlten Beiträge im Rahmen der Höchstgrenzen steuerlich absetzbar.
Im Gegenzug zur Steuerbefreiung in der Ansparphase müssen die Erträge aus einer Rürup-Rente allerdings versteuert werden. In 2005 wurden 50% der Rente besteuert, bis 2020 steigt dieser Prozentsatz jedes Jahr um 2%, ab 2020 dann um 1% an. Ab 2040 werden die vollen Renten aus einer Rüruprente der Steuerpflicht unterliegen.
Kann ich in einem laufenden Vertrag den Anbieter wechseln?
Gemäß VVG §152 kann ein Kunde einen Versicherungsvertrag noch 30 Tage nach Vorliegen des Versicherungsscheins und Bedingungen widerrufen. Später ist eine Kündigung und Übertragung auf einen anderen Anbieter meist nicht möglich. Es ist dann abzuwägen, inwieweit eine Beitragsfreistellung und Neuabschluss bei einem anderen Anbieter sinnvoll ist. Dies sollte wohl überlegt sein, da bei einem neuen Vertrag in der Regel erneut Kosten anfallen werden.
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages und Auszahlung der Summe ist nicht möglich. Auszahlungen aus Rürup-Verträgen können erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen – und dann auch grundsätzlich nur als Rente.
Wie wird die Rürup-Rente besteuert?
Die Rentenleistung aus der Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, die Besteuerung erfolgt erst bei Rentenbezug. So wie die steuerliche Absetzbarkeit stufenweisen ansteigt, so ist die bei der Besteuerung eine stufenweise Anhebung der zu besteuernden Rentenleistung vorgesehen. Daher die Bezeichnung: Stufenweise nachgelagerte Besteuerung.
Im Jahr 2009 sind 58 %, in 2010 60 % der Rente zu versteuern. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich für neu beginnende Rentenzahlungen der zu versteuernde Rentenanteil um 2 Prozent-Punkte pro Jahr. Ab 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil dann jährlich um einen weiteren Prozentpunkt an, so dass bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 die volle Rente steuerpflichtig ist.
Der zu versteuernde Rentenanteil wird in dem Jahr festgeschrieben, das auf den ersten Bezug der Rentenzahlung folgt. Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung.
Wie hoch müssen die Beiträge oder Einzahlungen sein?
Bei Rürup können die Beitragszahlungen ganz flexibel gehandhabt werden. Sie können regelmäßige Beiträge einzahlen und durch Einmalzahlungen ergänzen oder auch nur Einmalzahlungen leisten. Mindestbeiträge gibt es nicht. Es kann anbieterabhängig der Fall sein, dass monatliche Mindestbeiträge (10 Euro) und Mindesteinzahlungen bei Einmalzahlungen vorkommen.
Was ist, wenn ich mir die Beiträge nicht mehr leisten kann?
Die Beitragszahlung kann ausgesetzt werden indem der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist ebenfalls möglich, ebenfalls ist die Anpassung der Beitrage (Erhöhung oder Senkung) möglich. Beitragsveränderungen wirken sich auf die Rentenhöhe aus.
Wann wird die Rürup-Rente ausgezahlt?
Die Auszahlung kann frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Häufig gibt es bei den Anbietern die Möglichkeit einer flexiblen Abrufphase, womit Sie den Auszahlungszeitpunkt noch flexibel nach vorn oder hinten verlegen können. Frühester Beginn bleibt aber immer das vollendete 60. Lebensjahr. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente (Leibrente).
Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen im Todesfall?
Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Im Todesfall geht das Vermögen an die Versichertengemeinschaft des Versicherers, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist jedoch durch Zusatzvereinbarungen möglich, den Verlust des Kapitals zu verhindern. Zu unterscheiden sind:
- Tod vor Rentenbeginn
Im Fall des Todes vor Rentenbeginn kann eine Rentenzahlung aus der Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge für die Hinterbliebenen vereinbart werden. Hinterbliebene können der Ehepartner und die kindergeldberechtigten Kinder des Verstorbenen sein. - Tod nach Rentenbeginn
Häufig besteht die Wahl zwischen der Rentengarantiezeit und der Kapitalgarantie.- Kapitalgarantie
Es wird aus dem bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten eine Hinterbliebenenrente gebildet. - Rentengarantiezeit
Es wird eine Garantiezeit vereinbart, für die nach Rentenbeginn eine Hinterbliebenenrente aus dem dann noch zur Verfügung stehenden Kapital gezahlt wird. Bei einer Rentengarantiezeit von z.B. 5 Jahren bedeutet dies: Stirbt der Versicherte ein Jahr nach Rentenbeginn, wird die ausstehende Rente noch vier Jahre an den Versorgungsberechtigten gezahlt.
Kann die Rürup-Rente auf eine andere Person übertragen werden?
Eine Übertragung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Es ist die zusätzliche Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente (Ehegatte oder kindergeldberechtigte Kinder) möglich.